Einzelhandel : Kaufhäuser wollen an Sonntagen häufiger öffnen
Sonntags wird eingekauft – allerdings online. Dem wollen die Warenhäuser nicht tatenlos zusehen und die Ladenöffnungszeiten ausweiten. Linke und Kirchen protestieren.
Führende deutsche Warenhausunternehmen fordern, ihre Läden künftig auch sonntags öffnen zu dürfen. Im Kampf gegen den boomenden Onlinehandel müsse endlich die "Diskriminierung des innerstädtischen Einzelhandels" beendet werden, sagte Karstadt-Chef Stephan Fanderl. Der Sonntag sei einer der wichtigsten Einkaufstage im Onlinehandel. Es müsse nun darum gehen, diese "Wettbewerbsverzerrung" auf Kosten der stationären Händler zu beenden.
Ihr Anliegen organisieren Karstadt, Kaufhof, einige große Einkaufszentren und andere innerstädtische Händler in der Initiative "Selbstbestimmter Sonntag". Ob und wie oft Geschäfte sonntags öffnen dürfen, entscheiden bislang die Bundesländer. Die Kommunen legen die konkreten Termine fest.
Während in vielen Bundesländern höchstens vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr erlaubt sind, dürfen Geschäfte in Berlin an bis zu zehn Sonntagen öffnen. Eine bundesweite Regelung wie in der Hauptstadt sei "durchaus verfassungsgemäß", hatte der Chef des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, jüngst betont. Nötig sei im Zweifel eine grundsätzliche rechtliche Klärung, gegebenenfalls bis hin zum Bundesverfassungsgericht.
Kritik kam von der Linken: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen Ruhephasen an den Wochenenden, und das ist mit einer Ladenöffnung an den Sonntagen nicht mehr garantiert", sagte Parteichef Bernd Riexinger. "Alle Beteiligten sind mündig genug, um auf freiwilliger Basis selbst zu entscheiden", sagte hingegen Fanderl. Auch Gewerkschaften und Kirchen haben sich wiederholt gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche Verfahren gegen kommunale Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage geführt, nach eigenen Angaben zumeist mit Erfolg. Ver.di verweist ebenfalls auf die geltenden Regeln und den Schutz der Beschäftigten.
Quelle: Zeit Online