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DIE MITTE e.V.

Leitfaden für Leihräder


Die zunehmende Fülle von Leihfahrrädern in der Hauptstadt wird begrüßt, gleichzeitig aber auch mit Sorge betrachtet. Häufig blockieren sie Rad- oder Gehwege oder versperren Ein- und Ausgänge. Deshalb soll ein Leitfaden jetzt für mehr Ordnung sorgen.

Senatorin Regine Günther: „Wir begrüßen prinzipiell Leihfahrräder, da sie vor allem in Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr ein sinnvoller Teil des Umweltverbundes sind. Schwierig wird es, wenn die angebotene Zahl an Leihrädern ausufert. Dann müssen wir gegensteuern. Wir haben für die Bezirke einen Leitfaden mit Empfehlungen entwickelt, welche Anforderungen in der aktuellen Situation an das Abstellen dieser Leihräder zu stellen sind. Damit soll einem Wildwuchs entgegen gewirkt werden.“

Dieser Leitfaden soll zu einem berlinweit einheitlichen Umgang mit dem Abstellen von Leihrädern führen. Er verweist auf die vom Berliner Straßengesetz geforderten Mindestbreiten der Gehwege, die für den Fußverkehr freizuhalten sind. Rückgabezonen oder Sammelstellen für Leihräder benötigen eine Sondernutzungsgenehmigung durch die Bezirke. Das Abstellen von bis zu vier Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden.

Außerdem sollen beim Abstellen von Leihrädern keine Ein- und Ausgänge von U- oder S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, damit Rollstuhlfahrende nicht behindert werden.

Der Leitfaden enthält Hinweise, welche weiteren Anforderungen an die Anbieter gestellt werden sollten, etwa dass in Parks und Grünanlagen keine Leihfahrräder nach Ende des Mietvorgangs abgestellt werden.

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