Bußgeldkatalog für Umweltschutz beschlossen
Schnell mal eine Zigarettenkippe fallenlassen oder den Kaugummi ins Gebüsch schnipsen, kostet ab sofort richtig Geld. Je nachdem ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro bzw. ein Bußgeld in Höhe von 80 bis 120 Euro fällig.
Der neue Bußgeldkatalog für den Umweltschutz, den der Senat diese Woche beschlossen hat, gilt ab sofort. Im Sinne des „Aktionsprogramms Sauberes Berlin: Für eine attraktive, saubere und lebenswerte Hauptstadt“ und der „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ wurden insbesondere die Regelverwarn- und Regelbußgelder für die unzulässige Abfallentsorgung im öffentlichen Raum deutlich angehoben. Damit können Verstöße gegen das Umweltrecht besser verfolgt werden.
Wird Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, so kann dies mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro geahndet bzw. mit einem Bußgeld in Höhe von 80 bis 300 Euro, in Grünanlagen bis 1.500 Euro belegt werden. Für illegal abgelegte Altreifen werden künftig 350 bis 800 Euro Bußgeld fällig. Das illegale Abladen von Bauabfällen kann – je nach Schwere des Vergehens – mit einem Bußgeld in Höhe von 600 bis 25.000 Euro geahndet werden.
Von den höheren Bußgeldern soll eine Signalwirkung gegen die unzulässige Abfallentsorgung im öffentlichen Raum ausgehen. Die zuständigen Behörden auf Senats- und Bezirksebene erhalten damit einen neuen Rahmen, um festgestellte Rechtsverstöße in den Bereichen Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Forstwesen und Grün- und Erholungsanlagen zu verfolgen und ahnden.
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