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DIE MITTE e.V.

Vorsichtige Lockerungen im Corona-Kampf beschlossen


In einer Telefonkonferenz hat Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungs-Oberen der Länder über die Herausforderungen der Corona-Pandemie diskutiert. Bund und Länder verständigten sich auf weitere Lockerungen: Gottesdienste sollen möglich sein und Spielplätze wieder öffnen. Eine weitere Schaltkonferenz ist für den 6. Mai geplant.

Die Beratungen am Donnerstag seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel. Man werde am 6. Mai über weitere Lockerungen beraten, wenn Klarheit darüber herrsche, wie sich zum Beispiel die Öffnung der Geschäfte auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt habe. "Und deshalb haben wir heute einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal ein weitergehendes Paket verabschieden“, kündigte sie an.

Kanzlerin Merkel nach der Telefonkonferenz am Donnerstag.

Foto: Bundesregierung/Denzel

Am Donnerstag habe man noch einmal gemeinsam bekräftigt, so Merkel, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht zugelassen werden können. Dies gelte für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen. „Vorsicht bleibt das Gebot“ – so lautet die weitere Strategie.

Konkrete Lockerungen und Anpassungen haben Bund- und Länder für diese Bereiche beschlossen:

  • - Nach den Regeln, die Kirchen- und Religionsgemeinschaften gemeinsam ausgearbeitet haben, sollen wieder Gottesdienste und Gebetsversammlungen möglich sein.

  • - Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können.

  • - Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und botanische Gärten öffnen können.

  • - Ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben werden. Diese waren in den vergangenen Wochen größtenteils verschoben worden. Aktuell werden etwa 40 Prozent der Intensivbetten - bei finanziellem Ausgleich - freigehalten. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen und die präzise Übersicht durch das Intensivregister lasse diesen Schritt zu, heißt es in dem Beschluss.

Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

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