Bund fördert Ausbau von Schnellladestationen
Private Investoren, Städte und Gemeinden können ab dem 22.06.2020 wieder Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in seinem sechsten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkten.
Schnellladestationen werden gefördert.
Foto: (Joenomias) Menno de JongaufPixabay
Die Anträge können bis 22.07.2020 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Förderfähig sind Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte.
Über diesen Förderaufruf werden auch und insbesondere Ladepunkte auf Parkplätzen von Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Sportplätzen sowie innerhalb von Stadtzentren gefördert. Daher sieht dieser Förderaufruf - ebenso wie schon der fünfte - vor, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist. Die Zugänglichkeit ist mindestens werktags an 12 Stunden sicherzustellen.
Ziel des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Dafür stellt das BMVI bis Ende 2020 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Private Investoren, Städte und Gemeinden können Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
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